KFW Förderung

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KFW Förderung

Erfahren Sie hier, wen und was wir mit einer KFW Förderung unterstützen.

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Was fördern wir?

     Wir fördern
  • den Einbau einbruch­hemmender Haus- und Wohnungs­eingangs­türen. Förderfähig sind Türen ab Wider­stands­klasse RC2 nach DIN EN 1627.
  • den Einbau von Nachrüst­systemen für Haus- und Wohnungs­eingangs­türen (z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser mit speziellen Zylindern, Schutz­beschläge und Schließ­bleche)
  • den Einbau von Nachrüst­systemen für Fenster, Balkon- und Terassen­türen sowie einbruch­hemmender Gitter und Rollläden (z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, dreh­gehemmte Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen)
  • den Einbau von Einbruchs- und Überfall­melde­anlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser (z. B. Kamera­systeme, Panik­schalter, Personen­erkennung an Haus- und Wohnungs­türen, intelligente Türschlösser)
  • Baugebundene Assistenz­systeme (z. B. (Bild-)Gegen­sprech­anlagen, Bewegungs­melder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)

Wen fördern wir?

     Wir fördern Sie als Privat­person - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie
  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind,
  • Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­verein­barung ab.)

KONTAKT

Sie haben eine Frage? Wir sind für Sie da. Senden Sie uns eine Nachricht, und wir melden uns bei Ihnen. 

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