den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
den Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge und Schließbleche)
den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
Wen fördern wir?
Wir fördern Sie als Privatperson - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind,
Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
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